Lutschtabak: EU-weiter Handel von Snus weiterhin verboten

Foto: Snus (Wikipedia)

Verkauft werden darf Snus weiterhin nur in Schweden (Foto: Wikipedia).

Snus, der schwedische Lutschtabak zum unter die Lippe Schieben, darf nach wie vor nicht in andere EU-Länder verkauft werden. Damit entschied das Finanzgericht Düsseldorf kürzlich gegen die Klage eines Mannes, nachdem das zuständige deutsche Zollamt dessen Bestellung über 40 Dosen Snus aus Schweden einbehalten hatte. Erlaubt bleibt auch weiterhin ausschließlich die Ausfuhr im Rahmen des Reiseverkehrs.

Das Zollamt hat nach Einschätzung des Gerichtes richtig gehandelt. Denn es sichert die Einhaltung der gemeinschaftlichen und nationalen Vorschriften, die das Verbringen von Waren in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbieten oder beschränken. Zu diesen Aufgaben gehört auch die Überwachung des Verbringens von Tabakerzeugnissen, die aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestellt sind und neben dem Rauchen oder Kauen auch zum anderweitigen oralen Gebrauch bestimmt sind – wie dem Snus.

Bereits im Mai 1992 hatte die Europäische Union mit der Richtlinie 92/41/EEC das Inverkehrbringen von Tabak für den oralen Gebrauch verboten. Damit sollten insbesondere Jugendliche als Hauptzielgruppe vor einer möglichen Nikotinabhängigkeit geschützt werden. Außerdem wurde mit dieser Entscheidung Studienergebnissen Rechnung getragen, nach denen Tabak zum oralen Gebrauch besonders große Menge an krebserregenden Substanzen enthalten. Einzig Schweden erwirkte bei seinem EU-Beitritt 1995 eine Ausnahme, die den Verkauf im eigenen Land erlaubt.

Mehr Informationen zu Tatbestand und Entscheidungsgründen auf der Homepage des Finanzgerichtes Düsseldorf.

Autor(in): Inka Stonjek –

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