Eigenjagd in Schweden

sara_ingman-winter_adventure-1723

Die Jagdbedingungen in Schweden sind einfach: Grundbesitzer haben das Recht zur Eigenjagd (Sara Ingman/imagebank.sweden.se).

Jagen ist in Schweden beinahe ein Volkssport. Immerhin kommen auf 9,5 Millionen Einwohner rund 300.000 Jäger, wie der Schwedische Jagdverband mitteilt. Die wichtigsten Infos zur Eigenjagd in Kürze.

In Schweden besitzt jeder Eigentümer mit einem Grundbesitz von mindestens fünf Hektar land- oder fortwirtschaftlicher Fläche automatisch das Jagdrecht für Niederwild. Die Ausübung ist an einen gültigen Jagdschein („jaktbevis“) – auch deutscher Jagdschein ist anerkannt – und eine bezahlte Jagdkarte („jaktkort“) gebunden. Wer sein Jagdrecht nicht selbstständig ausüben möchte, kann es verpachten oder übertragen.

Das berechtigt ihn allerdings noch nicht dazu, auf seinem Land Elche zu schießen. Denn Elche – ebenso wie Bären übrigens auch – zählen nicht zum Niederwild, weshalb hier Sonderregeln gelten. Um den Elchbestand zu nicht zu gefährden, legen die Provinzialregierungen Abschussquoten fest. Sie beziehen sich meist auf Reviere (älgskötselområde) von mehreren 1.000 Hektar Größe. Besitzer kleinerer Ländereien schließen sich daher meist zu Jagdgemeinschaften (jaktlag) zusammen, bis der Jagdbezirk die geforderte Mindestgröße erreicht hat. In diesem Fall spricht man von einem Lizenzgebiet (licensområde). Darin haben dann alle Eigentümer gemeinsames Jagdrecht, wobei ein Vorsteher die Einhaltung der Abschussquoten im Auge behält. Die Anforderungen an die Größe der Lizenzgebiete variieren in ganz Schweden und sogar innerhalb der einzelnen Läns. Die Jagdgesellschaften sind meldepflichtig.

Schließt sich der Grundeigentümer keiner Jagdgemeinschaft an, besitzt er ein sogenanntes „Unregistriertes Land“ (kalvområde). Dann ist lediglich der Abschuss eines Elchkalbes frei und das auch nur auf wenige Tage gleich zu Beginn der Elchjagd befristet.

Mehr Informationen auf der Seite des Schwedischen Jagdverbandes (Svenska Jägareförbundet / The Swedish Association for Hunting and Wildlife) unter https://jagareforbundet.se und auf der Seite der Provinzialregierungen unter https://www.lansstyrelsen.se/.

 

Autorin: Inka Stonjek

2 Kommentare

  1. Florian Endres

    Hallo, wo habt ihr die Informationen bezüglich der Grundstücksfläche (5ha) her? So wie ich das Gesetz lese darf jeder sein Grundstück bejagen, egal wie groß.

    Wäre dankbar für eine Antwort.
    Grüsse
    Florian

    Antworten
  2. Steffen Kopsch

    Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich fahre dieses Jahr wieder nach Schweden zu einem Freund, der ebenfalls Jäger ist. Ich bekomme bei ihm die Möglichkeit zur Jagd in dieser Zeit. Welche Unterlagen benötige ich? Da kann er mir nicht so richtig weiter helfen. Der Jäger, wo ich sonst immer zur Jagd war, hat das immer für mich erledigt, ist aber leider verstorben. Ist hier jemand, der verlässlich Bescheid weiß? Weidmannsheil, Steffen

    Antworten

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere Beiträge

Schwedenkalender 2024

Schwedenkalender 2024

Unser beliebter Schwedenkalender 2024 zeigt die Schönheit Schwedens in all ihren Facetten. Er enthält die deutschen und schwedischen Feiertage (zweisprachig!), die Geburts- und Namenstage der schwedischen Königsfamilie sowie eine Übersicht über die deutschen...

mehr lesen